Bis 24 Jahre Krafträder mit Leistungsbeschränkung auf max. 35 kW (48 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
Ab 24 Jahre Krafträder ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkung ohne erneute Prüfung
Krafträder mit Leistungsbeschränkung auf max. 35 kW (48 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform
Klasse AM ist in der Klasse B, B78, B197 enthalten