Klasse A
- Direkteinstieg Ausbildungsbeginn Mindestalter 23,5 Jahre möglich ohne Vorbesitz einer anderen Motorradklasse
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 19,5 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 von mind. 2 Jahren
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Krafträder ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkung
Klasse A mit Schlüsselzahl 80
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 20,5 Jahre
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Bis 24 Jahre Krafträder mit Leistungsbeschränkung auf max. 35 kW (48 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
- Ab 24 Jahre Krafträder ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkung ohne erneute Prüfung
Klasse A2
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Krafträder mit Leistungsbeschränkung auf max. 35 kW (48 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
Klasse A1
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 15,5 Jahre
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Krafträder mit Hubraumbeschränkung auf max. 125 ccm und Leistungsbeschränkung auf 11 kW (15 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
Klasse B mit Schlüsselzahl 196
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 25 Jahre mit Vorbesitz deutsche Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Fahren nur im Inland möglich
- Kraftrafträder mit Hubraumbeschränkung auf max. 125 ccm, Leistungsbegrenzung auf 11 kW (15 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
Klasse AM
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 14,5 Jahre
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform
- Klasse AM ist in der Klasse B, B78, B197 enthalten