Voraussetzungen
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre -> Aushändigung Führerschein Mindestalter 17 Jahre
- Antrag Fahrerlaubnis
Rechtliches
- Nach deiner praktischen Prüfung mit Erfolg und nach Erreichen des 17. Lebensjahres erhältst du die Prüfungsbescheinigung für BF17. Diese berechtigt nur zum Fahren in Deutschland und Österreich.
- Bis zu deinem 18. Lebensjahr darfst du nur mit einer Begleitperson fahren.
- Voraussetzungen Begleitperson:
- Alter mind. 30 Jahre
- Besitz Autoführerschein mind. 5 Jahre
- Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
- Es muss mind. eine Begleitperson in der Prüfungsbescheinigung für BF17 eingetragen werden.
- Es gibt keine max. Anzahl an eingetragenen Begleitpersonen.
- Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erhältst du den EU-Kartenführerschein im Regelfall postalisch von deiner Fahrerlaubnisbehörde zugestellt. Für die postalische Zusendung entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
- Sofern in Einzelfällen die postalische Zustellung nicht möglich ist wirst du über das Vorliegen des abholbereiten Kartenführerscheines schriftlich informiert.
- Die Abholung ist persönlich aber auch durch Bevollmächtigte möglich, dafür ist deine schriftliche Vollmacht, dein Pass oder Personalausweis und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person nötig.
- Weitere Infos Fahrerlaubnisbehörde München