BF17 Begleitetes Fahren

Service
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Der begleitete Autoführerschein ab 17 Jahren

BF17 Begleitetes Fahren

Voraussetzungen

  • Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre -> Aushändigung Führerschein Mindestalter 17 Jahre
     
  • Antrag Fahrerlaubnis

Rechtliches

  • Nach deiner praktischen Prüfung mit Erfolg und nach Erreichen des 17. Lebensjahres erhältst du die Prüfungsbescheinigung für BF17. Diese berechtigt nur zum Fahren in Deutschland und Österreich.
     
  • Bis zu deinem 18. Lebensjahr darfst du nur mit einer Begleitperson fahren.
     
  • Voraussetzungen Begleitperson:

    - Alter mind. 30 Jahre

    - Besitz Autoführerschein mind. 5 Jahre

    - Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister 
     
  • Es muss mind. eine Begleitperson in der Prüfungsbescheinigung für BF17 eingetragen werden.
     
  • Es gibt keine max. Anzahl an eingetragenen Begleitpersonen.
     
  • Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erhältst du den EU-Kartenführerschein im Regelfall postalisch von deiner Fahrerlaubnisbehörde zugestellt. Für die postalische Zusendung entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
     
  • Sofern in Einzelfällen die postalische Zustellung nicht möglich ist wirst du über das Vorliegen des abholbereiten Kartenführerscheines schriftlich informiert.
     
  • Die Abholung ist persönlich aber auch durch Bevollmächtigte möglich, dafür ist deine schriftliche Vollmacht, dein Pass oder Personalausweis und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person nötig.
     
  • Weitere Infos Fahrerlaubnisbehörde München