Stornobedingungen bei Intensivkurs kürzer als 14 Tage
- Hat der Intensivkurs eine Dauer kürzer als 14 Tage, hat bei Kündigung des Ausbildungsvertrages durch den Fahrschüler die Fahrschule Anspruch auf folgende Anteile der Anzahlung Fahrstunden: 50% bis 30 Tage vor Kursbeginn, 70% bis 14 Tage vor Kursbeginn, 100% bei nicht erscheinen zum Kursbeginn.
- Wir empfehlen den Abschluss der ERGO Seminar-Versicherung, um z.B bei Krankheit die Stornokosten der Fahrschule erstattet zu bekommen.
Die Versicherung hat eine Abschlussfrist bis 30 Tage vor Beginn deines Intensivkurses.