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Führerschein bei uns fortsetzen

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Fristen

  • Alle Theoriestunden, Fahrstunden, Sonderfahrten und Prüfungen, die du in deiner alten Fahrschule gemacht hast, werden dir selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Fristen bei uns angerechnet.
     
  • Bereits absolvierter theoretischer Unterricht und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
     
  • Eine bestandene Theorieprüfung ist ein Jahr gültig.
     
  • Dein Prüfauftrag (Prüfungserlaubnis) ist unabhängig von der Fahrschule ein Jahr gültig.

Ausbildungsnachweis

  • Wir benötigen von deiner bisherigen Fahrschule deinen Ausbildungsnachweis, auf dem deine bisherigen Fahrstunden und Theorieunterrichte dokumentiert sind.
     
  • Falls aus dem Ausbildungsnachweis nicht die Anzahl der Schaltstunden (Klasse B197) hervorgeht, benötigen wir eine Bestätigung der alten Fahrschule über die Anzahl und Daten der bisherigen Schaltstunden.
     
  • Im Ausbildungsnachweis muss in der Regel die Art des Fahrzeugs (Schaltfahrzeug, Automatikfarzeug) vermerkt sein.

Antrag Fahrerlaubnis bereits über bisherige Fahrschule gestellt

Antrag Fahrerlaubnis bisher noch nicht gestellt oder Antrag abgelaufen