Alle Theoriestunden, Fahrstunden, Sonderfahrten und Prüfungen, die du in deiner alten Fahrschule gemacht hast, werden dir selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Fristen bei uns angerechnet.
Bereits absolvierter theoretischer Unterricht und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
Eine bestandene Theorieprüfung ist ein Jahr gültig.
Dein Prüfauftrag (Prüfungserlaubnis) ist unabhängig von der Fahrschule ein Jahr gültig.
Ausbildungsnachweis
Wir benötigen von deiner bisherigen Fahrschule deinen Ausbildungsnachweis, auf dem deine bisherigen Fahrstunden und Theorieunterrichte dokumentiert sind.
Falls aus dem Ausbildungsnachweis nicht die Anzahl der Schaltstunden (Klasse B197) hervorgeht, benötigen wir eine Bestätigung der alten Fahrschule über die Anzahl und Daten der bisherigen Schaltstunden.
Im Ausbildungsnachweis muss in der Regel die Art des Fahrzeugs (Schaltfahrzeug, Automatikfarzeug) vermerkt sein.
Antrag Fahrerlaubnis bereits über bisherige Fahrschule gestellt
Bisherige Fahrschule ist in München
Du musst beim Kreisverwaltungsreferat München deinen Antrag ändern lassen.
Deinen 1. Hilfe Kurs, Sehtest und Foto musst du nicht nochmal einreichen, da diese Daten bei deinem 1. Antrag schon erfasst wurden.
Die im Antrag geforderte Fahrschulnummer steht auf deinem Ausbildungsvertrag oben rechts bei der Adresse der Fahrschule.
Bisherige Fahrschule und dein aktueller Hauptwohnsitz sind nicht in München
Du musst dich mit der bisherigen Fahrerlaubnisbehörde (z.B. Kreisverwaltungsreferat, Landratsamt, Rathaus) in Verbindung setzen. Dort musst du angeben, das du deinen Führerscheinausbildung in München fortführen möchtest.
Die im Antrag geforderte Fahrschulnummer steht auf deinem Ausbildungsvertrag oben rechts bei der Adresse der Fahrschule.
Zusätzlich musst du die Prüfstelle TÜV Süd München angeben.
Deine bisherigen Fahrerlaubnisbehörde leitet deinen Führerscheintrag oder erteilten Prüfauftrag (Prüfungserlaubnis) zum Kreisverwaltungsreferat München oder zur Prüfstelle TÜV Süd München.
Bisherige Fahrschule ist nicht in München, aber dein aktueller Hauptwohnsitz ist in München.
Du musst dich mit der bisherigen Fahrerlaubnisbehörde (z.B. Kreisverwaltungsreferat, Landratsamt, Rathaus) in Verbindung setzen. Dort musst du angeben, das du deinen Führerscheinausbildung in München fortführen möchtest.
Die im Antrag geforderte Fahrschulnummer steht auf deinem Ausbildungsvertrag oben rechts bei der Adresse der Fahrschule.
Zusätzlich musst du die Prüfstelle TÜV Süd München angeben.
Deine bisherigen Fahrerlaubnisbehörde leitet deinen Führerscheintrag oder erteilten Prüfauftrag (Prüfungserlaubnis) zum Kreisverwaltungsreferat München oder zur Prüfstelle TÜV Süd München.
Du musst auf dem Antrag vermerken, das du deinen Führerschein bereits bei deiner bisherigen Fahrerlaubnisbehördet beantragt hast.
Zusätzlich musst du beim Kreisverwaltungsreferat München einen "Laufenden Antrag ändern" stellen.