Klasse B mit Schlüsselzahl 78 (B78)
- Wir empfehlen die Klasse B mit Schlüsselzahl 78 (B78)
- Praktische Ausbildung sehr schnell, einfach und günstig
- Mit Klasse B78 darfst du nur Autos mit Automatikgetriebe und Elektroautos fahren
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre mit begleitetem Fahren mit 17 (BF17)
- Fahrstunden auf einem Auto mit Automatikgetriebe
- Praktische Prüfung auf einem Auto mit Automatikgetriebe
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Option auf spätere Klassen BE, C, D nur mit Automatikgetriebe
Klasse B mit Schlüsselzahl 197 (B197)
- Falls du die Option haben möchtest, auch Autos mit Handschaltgetriebe fahren zu können, musst du die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 (B197) machen.
- Praktische Ausbildung länger und teurer als bei Klasse B78
- Mit Klasse B197 darfst du Autos mit Handschalt- oder Automatikgetriebe und Elektroautos fahren
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre mit begleitetem Fahren mit 17 (BF17)
- Fahrstunden finden auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt
- Zusätzlich 5 Fahrtermine à 90 Min auf einem Auto mit Handschaltgetriebe um die Fahrkompetenz für Handschaltgetriebe zu erlangen
- 1 Testfahrt à 30 Min auf einem Auto mit Handschaltgetriebe zur Feststellung der Fahrkompetenz für Handschaltgetriebe
- Praktische Prüfung auf einem Auto mit Automatikgetriebe
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Option auf spätere Klassen BE, C, D nur mit Automatikgetriebe
Klasse B
- Klasse B empfehlen wir nur, falls du anschließend die Klasse BE machen möchtest UND dein Zugfahrzeug ein Schaltauto sein wird.
- Praktische Ausbildung deutlich länger, anspruchsvoller und teurer als bei Klasse B78 oder B197
- Mit Klasse B darfst du Autos mit Handschalt- oder Automatikgetriebe und Elektroautos fahren
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre mit begleitetem Fahren mit 17 (BF17)
- Fahrstunden auf einem Auto mit Handschaltgetriebe
- Praktische Prüfung auf einem Auto mit Handschaltgetriebe
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Option auf spätere Klassen BE, C, D mit Handschalt- oder Automatikgetriebe
Klasse A
- Direkteinstieg Ausbildungsbeginn Mindestalter 23,5 Jahre möglich ohne Vorbesitz einer anderen Motorradklasse
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 19,5 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 von mind. 2 Jahren
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Krafträder ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkung
Klasse A mit Schlüsselzahl 80
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 20,5 Jahre
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Bis 24 Jahre Krafträder mit Leistungsbeschränkung auf max. 35 kW (48 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
- Ab 24 Jahre Krafträder ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkung ohne erneute Prüfung
Klasse A2
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Krafträder mit Leistungsbeschränkung auf max. 35 kW (48 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
Klasse A1
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 15,5 Jahre
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Krafträder mit Hubraumbeschränkung auf max. 125 ccm und Leistungsbeschränkung auf 11 kW (15 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
Klasse B mit Schlüsselzahl 196
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 25 Jahre mit Vorbesitz Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Fahren nur im Inland möglich
- Kraftrafträder mit Hubraumbeschränkung auf max. 125 ccm, Leistungsbegrenzung auf 11 kW (15 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
- Keine Prüfungen nötig.
Klasse AM
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 14,5 Jahre
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform
- Klasse AM ist in der Klasse B, B78, B197 enthalten
Anhänger ziehen mit Klasse B197 oder Klasse B78 oder Klasse B
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre (mit BF17 Begleitetes Fahren mit 17)
- Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B (Kraftfahreug max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger von max. 750 kg zulässigen Gesamtmasse oder einem schwereren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
- Fahren im In- und Ausland möglich
Klasse BE
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre (mit BF17 Begleitetes Fahren mit 17)
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (Kraftfahrzeug max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger mit max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse
- Fahren im In- und Ausland möglich
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (B96)
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre (mit BF17 Begleitetes Fahren mit 17)
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (Kraftfahrzeug max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger von mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4.250 kg nicht übersteigt
- Fahren im In- und Ausland möglich