Bis 24 Jahre Krafträder mit Leistungsbeschränkung auf max. 35 kW (48 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
Ab 24 Jahre Krafträder ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkung ohne erneute Prüfung
Krafträder mit Leistungsbeschränkung auf max. 35 kW (48 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform
Klasse AM ist in der Klasse B, B78, B197 enthalten
Welche Anhänger möchtest du nach deiner Ausbildung ziehen?
Anhänger ziehen mit Klasse B197 oder Klasse B78 oder Klasse B
Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre
Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre (mit BF17 Begleitetes Fahren mit 17)
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B (Kraftfahreug max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger von max. 750 kg zulässigen Gesamtmasse oder einem schwereren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre (mit BF17 Begleitetes Fahren mit 17)
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (Kraftfahrzeug max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger mit max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse
Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre (mit BF17 Begleitetes Fahren mit 17)
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (Kraftfahrzeug max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger von mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4.250 kg nicht übersteigt