Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren. Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen.
Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nur im Inland geführt werden.
Um eine sichere Ausbildung zu gewährleisten müssen unsere Fahrschüler/innen mindestens mit beiden Fußballen die Straße erreichen.
Für einen sicheren Stand auf der Straße ist nicht nur die Körpergröße und Sitzhöhe des Motorrads verantwortlich, sondern auch die Sitzbreite, die Beinlänge und der Oberschenkelumfang.
Vereinbare eine individuelle Sitzprobe in der Fahrschule um dein geeignetes Ausbildungsmotorrad zu finden.
Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf aktuellen Modellen. Eine professionelle Wartung unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.
Unter Standorte findest du folgende Ausbildungsfahrzeuge, die dort angeboten werden.
Du kannst auch dein eigenes Motorrad/Roller zur Ausbildung verwenden.
Es muss die Mindestanforderungen erfüllen und du benötigst eine Bestätigung deiner Versicherung. Diese wird in der Regel immer erteilt.
Benötigte Anzahl:
Die praktische Fahrerschulung dauert insgesamt 5 Fahrtermina à 90 Min (450 Minuten)
Dein Fahrlehrer begleitet dich mit Funk und eigenem Motorrad.
Je nach Ausbildungsstand fährt er vor oder hinter dir.
Nach Abschluss deiner Ausbildung erstellt dein Fahrlehrer eine Dokumentation deiner Fahrkompetenz.
Die ersten Übungsfahrten finden auf einem Übungsplatz statt. Der Übungsplatz befindet sich in der Nähe der Fahrschule.
In den Übungsfahrten trainierst du die Bedienung, Grundfahraufgaben und das Fahren in der Stadt.
In den Sonderfahrten trainierst du das Fahren auf der Landstraße und auf der Autobahn.