Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Service
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Die Berechtigung Leichtkrafträder der Klasse A1 ohne Prüfung zu fahren

Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Rechtliches

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren. Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen.

Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nur im Inland geführt werden.

 

 

Deine Voraussetzung

  • Mindestalter 24 Jahre für die Ausbildung
     
  • Mindestalter 25 Jahre für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein
     
  • Besitz Führerschein Klasse B ununterbrochen seit mindestens 5 Jahren
     
  • Die Schlüsselzahl 196 wird nur in einen deutschen Führerschein eingetragen
     
  • Theoretische und praktische Fahrerschulung deren erfolgreicher Abschluss von deinem Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt wurden muss
     
  • Keine theoretische oder praktische Prüfung
     
  • Nachdem du von uns die Teilnahmebescheinigung zur Fahrerschulung erhalten hast, kannst du die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein eintragen lassen. Weitere Infos bei Fahrerlaubnisbehörde München.
     
  • Sichere Fahrerausstattung

Dein Fahrzeug

Dein theoretischer Unterricht

Benötigte Anzahl:

  • 4 Theorieeinheiten à 90 Min Klasse A

Deine Fahrstunde

Die praktische Fahrerschulung dauert insgesamt 5 Fahrtermina à 90 Min (450 Minuten)

Dein Fahrlehrer begleitet dich mit Funk und eigenem Motorrad.

Je nach Ausbildungsstand fährt er vor oder hinter dir.

Nach Abschluss deiner Ausbildung erstellt dein Fahrlehrer eine Dokumentation deiner Fahrkompetenz.