Theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung nicht erforderlich bei Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren.
Um eine sichere Ausbildung zu gewährleisten müssen unsere Fahrschüler/innen mindestens mit beiden Fußballen die Straße erreichen.
Für einen sicheren Stand auf der Straße ist nicht nur die Körpergröße und Sitzhöhe des Motorrads verantwortlich, sondern auch die Sitzbreite, die Beinlänge und der Oberschenkelumfang.
Vereinbare eine individuelle Sitzprobe in der Fahrschule um dein geeignetes Ausbildungsmotorrad zu finden.
Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf aktuellen Modellen.
Eine professionelle Wartung unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.
Unter Standorte findest du folgende Ausbildungsfahrzeuge, die in der jeweiligen Fahrschule angeboten werden.
Du kannst auch dein eigenes Motorrad/Roller zur Ausbildung verwenden.
Es muss die Minestanforderungen erfüllen und du benötigst eine Bestätigung deiner Versicherung. Diese wird in der Regel immer erteilt.
Benötigte Anzahl bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
Wir empfehlen dir aber nur unsere speziell entworfenen 10 Einheiten „Theorieunterricht (Klasse A)“ zu besuchen.
Das ist für Motorradfahrer wesentlich wichtiger und interessanter als das Grundwissen, das du aber auch besuchen dürftest.
Benötigte Anzahl bei keinem Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
Bei Vorbesitz Klasse A1 oder 1b (oder Klasse 3 erteilt vor 1.4.1980) seit mindestens 2 Jahren:
Dein Fahrlehrer begleitet dich mit Funk und eigenem Motorrad.
Je nach Ausbildungsstand fährt er vor oder hinter dir.
In den Sonderfahrten (auch gesetzliche Pflichtstunden genannt) trainierst du nur das Fahren außerhalb der Stadt.
Bei Ersterwerb einer Motorradklasse:
Bei Vorbesitz Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren:
Bei Vorbesitz Klasse A1 kürzer als 2 Jahre: