Anhänger ziehen mit Klasse B197 oder Klasse B78 oder Klasse B
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre (mit BF17 Begleitetes Fahren mit 17)
- Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B (Kraftfahreug max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger von max. 750 kg zulässigen Gesamtmasse oder einem schwereren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
- Fahren im In- und Ausland möglich
Klasse BE
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre (mit BF17 Begleitetes Fahren mit 17)
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (Kraftfahrzeug max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger mit max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse
- Fahren im In- und Ausland möglich
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (B96)
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre (mit BF17 Begleitetes Fahren mit 17)
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (Kraftfahrzeug max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger von mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4.250 kg nicht übersteigt
- Fahren im In- und Ausland möglich