Umschreibung ausländischer Führerschein

Der deutsche Motorradführerschein für Expats und Zuwanderer

Infos nicht gültig für eine EU-Fahrerlaubnis

Recht

Deine Fahrberechtigung mit deiner ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine) erlischt bereits 6 Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland.

Damit du danach noch weiter in Deutschland fahren darfst, musst du deinen ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. 

Rechtsgrundlage Gesetz Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis
 

Deine Voraussetzung

  • Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre -> Aushändigung Führerschein Mindestalter 18 Jahre
     
  • Ausländischer Führerschein muss in Deutschland von der Fahrerlaubnisbehörde anerkannt sein:

    1.  Dein ausländischer Führerschein muss aktuell gültig sein.

    2.  Du hattest zum Zeitpunkt der Erteilung deiner ausländischen Fahrerlaubnis deinen Wohnsitz länger als 6 Monate im Ausstellungsland gehabt.

    3.  Du hattest zum Zeitpunkt der Erteilung deiner ausländischen Fahrerlaubnis keinen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland.

    4.  Falls du deine ausländische Fahrerlaubnis verlängert hast, durftest du zum Zeitpunkt der Verlängerung keinen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben. Dabei ist in der Regel das Ausstellungsdatum auf dem Führerschein entscheident.
     
  • Antrag Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde
     
  • Sichere Fahrerausstattung
     
  • Ob du eine theoretische- und/oder praktische Prüfung ablegen musst, erfährst du auf der Staatenliste der Führerscheinstelle München oder bei unserer Kundenbetreuung.
     
  • Ob eine Umschreibung deiner ausländischen Fahrerlaubnis möglich ist, entscheidet nur die Fahrerlaubnisbehörde (Kreisverwaltungsreferat München).
     

Dein Fahrzeug

Krafträder mit 

  • unbeschränkter Leistung (kW / PS) und Hubraum
     
  • Hubraum von mehr als 50 ccm oder
     
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

 

Sitzhöhe

Um eine sichere Ausbildung zu gewährleisten müssen unsere Fahrschüler/innen mindestens mit beiden Fußballen die Straße erreichen. 

Für einen sicheren Stand auf der Straße ist nicht nur die Körpergröße und Sitzhöhe des Motorrads verantwortlich, sondern auch die Sitzbreite, die Beinlänge und der Oberschenkelumfang.

Vereinbare eine individuelle Sitzprobe in der Fahrschule um dein geeignetes Ausbildungsmotorrad zu finden.

 

Ausbildungsfahrzeuge

Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf aktuellen Modellen. Eine professionelle Wartung unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.

Unter Standorte findest du folgende Ausbildungsfahrzeuge, die in der jeweiligen Fahrschule angeboten werden.

  • BMW F 800 GS ABS
     
  • Honda CB 650 F ABS
     
  • Kawasaki ER6N ABS
     
  • Yamaha MT07 ABS

 

Mindestanforderungen Ausbildungsfahrzeug

  • Mindesthubraum 595 ccm
     
  • Motorleistung mind. 50 kW
     
  • Verhältnis Leistung zu Gewicht mindestens (bei Elektromotor) 0,25 kW/kg
     
  • Leergewicht mind. 175 kg


Fahrschule Rausch bietet, anhand dieser Merkmal die niedrigsten und leichtesten Ausbildungsmotorräder, die aktuell verfügbar sind:
z.b. Yamaha MT07 für Personen mit einer Körpergröße von mind. 1,61 m. Fahrwerk tiefer gelegt, schmale und niedrige Sitzbank, Sitzhöhe 75 cm, Gewicht 180 kg fahrbereit.

 

Eigenes Fahrzeug

Du kannst auch dein eigenes Motorrad/Roller zur Ausbildung verwenden. Es muss die Mindestanforderungen erfüllen und du benötigst eine Bestätigung deiner Versicherung. Diese wird in der Regel immer erteilt.
 

Dein Theorieunterricht

Theorieunterricht ist nicht vorgeschrieben.

Du darfst aber trotzdem gerne kostenlos daran teilnehmen.

Weitere Infos bei Theoretische Ausbildung
 

Deine Fahrstunde

Deine zu fahrenden Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsfahrten und Sonderfahrten.

Dein Fahrlehrer begleitet dich mit Funk und eigenem Motorrad.

Je nach Ausbildungsstand fährt er vor oder hinter dir.

Weitere Infos bei Praktische Ausbildung.
 

 

Übungsfahrt

In den Übungsfahrten trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren innerhalb der Stadt mit allen Verkehrsregeln und Situationen.

Diese Anzahl ist je nach Fahrschüler variabel. Eine gesetzliche Mindestanzahl ist nicht vorgegeben.


Damit dir dein Fahrlehrer alle prüfungsrelevanten Verkehrsregeln zeigen kann, empfehlen wir folgende Anzahl an Fahrterminen:

  • Ca. 5 Termine à 90 Minuten wenn du bereits viel Erfahrung beim Fahren in einer deutschen Großstadt und auf deutschen Autobahnen hast.
     
  • Ca. 10 Termine à 90 Minuten wenn du keine Erfahrung beim Fahren in einer deutschen Großstadt und auf deutschen Autobahnen hast.
     

Sonderfahrt

Sonderfahrten sind nicht vorgeschrieben.

In der Sonderfahrt trainierst du das Fahren außerhalb der Stadt auf der Autobahn.

In der Prüfung wird auch auf die Autobahn gefahren. Daher empfehlen wir 1 Sonderfahrt zu buchen. Dein Fahrlehrer kann sich dadurch vergewissern, ob du dort die Prüfung bestehen würdest.
 

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