Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis

Der neue Autoführerschein nach Entzug der Fahrerlaubnis

Deine Voraussetzung

  • Antrag Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde
  • Die Fahrerlaubnisbehörde oder das Gericht entscheidet ob eine theoretische und/ oder praktische Prüfung nötig ist

Dein Fahrzeug

Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf top ausgestatteten Fahrzeugen aktuellster Modelle. Eine professionelle Wartung unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.

 

Klasse B Kraftfahrzeuge:

  • mit Handschaltgetriebe
  • bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
  • mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger max. 3500 kg beträgt

Deine Ausbildung muss auf einem Auto mit Handschaltgetriebe stattfinden.

Nach der bestandenen Prüfung darfst du auch Autos mit Automatikgetriebe fahren.

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 78 Kraftfahrzeuge:

  • mit Automatikgetriebe
  • bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
  • mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger max. 3500 kg beträgt

Die Ausbildung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt.

Nach bestandener Prüfung darfst du nur Autos mit Automatikgetriebe fahren.

Möchtest du diese Beschränkung auf Autos mit Automatikgetriebe aufheben, musst du eine weitere praktische Prüfung auf einem Auto mit Handschaltgetriebe ablegen und aus deinem Führerschein die Schlüsselzahl 78 entfernen lassen.

 

Unter Standorte findest du folgende Ausbildungsfahrzeuge, die in der jeweiligen Fahrschule angeboten werden.

  • BMW 116d
  • VW Golf 1.6d
  • VW Golf 1.6d Automatik
  • VW Golf Sportsvan 1.6d
  • VW Polo 1.6d
  • VW Polo 1.6d Automatik

Deine Fahrstunde

Deine zu fahrenden Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsfahrten und Sonderfahrten.

Übungsfahrt

In den Übungsfahrten trainierst du die Grundfahraufgaben (Parken, Gefahrenbremsung, Umkehren) und das Fahren innerhalb der Stadt mit allen Verkehrsregeln und Situationen.

Diese Anzahl ist je nach Fahrschüler variabel. Eine gesetzliche Mindestanzahl ist nicht vorgegeben.

Immer nach unserer Devise: „Soviel wie nötig, so wenig wie möglich!“

Sonderfahrt

Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

In der Prüfung kann aber auch auf die Autobahn gefahren werden. Daher empfehlen wir 1 Sonderfahrt zu buchen. Dein Fahrlehrer kann sich dadurch vergewissern, ob du dort die Prüfung bestehen würdest.

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