Klassen-Finder
Die Entscheidungshilfe zu deiner Führerscheinklasse
Welche Autos möchtest du nach deiner Ausbildung fahren?
Autos mit Handschalt- oder Automatikgetriebe
-> Klasse B mit Schlüsselzahl 197
- Ausbildung schnell und einfach
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre mit begleitetem Fahren mit 17 (BF17)
- Fahrstunden auf Auto mit Automatikgetriebe und 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf Auto mit Handschaltgetriebe
- Prüfung auf Auto mit Automatikgetriebe
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Option auf spätere Klassen BE, C, D nur mit Automatikgetriebe
Autos ausschließlich mit Automatikgetriebe
-> Klasse B mit Schlüsselzahl 78
- Ausbildung schnell und einfach
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre mit begleitetem Fahren mit 17 (BF17)
- Fahrstunden auf Auto mit Automatikgetriebe
- Prüfung auf Auto mit Automatikgetriebe
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Option auf spätere Klassen BE, C, D nur mit Automatikgetriebe
Autos mit Handschalt- oder Automatikgetriebe
-> Klasse B
- Ausbildung länger, anspruchsvoller und teurer
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre mit begleitetem Fahren mit 17 (BF17)
- Fahrstunden auf Auto mit Handschaltgetriebe
- Prüfung auf Auto mit Handschaltgetriebe
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Option auf spätere Klassen BE, C, D mit Handschalt- oder Automatikgetriebe
Welche Krafträder kannst du nach deiner Ausbildung fahren?
- Direkteinstieg Ausbildungsbeginn Mindestalter 23,5 Jahre möglich ohne Vorbesitz einer anderen Motorradklasse
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 19,5 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 von mind. 2 Jahren
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Krafträder ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkung
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 20,5 Jahre
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Bis 24 Jahre Krafträder mit Leistungsbeschränkung auf max. 35 kW (48 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
- Ab 24 Jahre Krafträder ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkung ohne erneute Prüfung
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Krafträder mit Leistungsbeschränkung auf max. 35 kW (48 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 15,5 Jahre
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Krafträder mit Hubraumbeschränkung auf max. 125 ccm und Leistungsbeschränkung auf 11 kW (15 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
Klasse B mit Schlüsselzahl 196
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 25 Jahre mit Vorbesitz Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Fahren nur im Inland möglich
- Kraftrafträder mit Hubraumbeschränkung auf max. 125 ccm, Leistungsbegrenzung auf 11 kW (15 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 14,5 Jahre
- Fahren im In- und Ausland möglich
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform
- Klasse AM ist in der Klasse B, B78, B197 enthalten
Welche Anhänger möchtest du nach deiner Ausbildung ziehen?
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (Kraftfahreug max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
-> Klasse B mit Schlüsselzahl 197 oder Klasse B mit Schlüsselzahl 78 oder Klasse B
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre (mit BF17 Begleitetes Fahren mit 17)
- Fahren im In- und Ausland möglich
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (Kraftfahreug max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt
-> Klasse BE
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre (mit BF17 Begleitetes Fahren mit 17)
- Fahren im In- und Ausland möglich
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt
-> Klasse B mit Schlüsselzahl 96
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 16,5 Jahre (mit BF17 Begleitetes Fahren mit 17)
- Fahren im In- und Ausland möglich