Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Die Berechtigung Leichtkrafträder der Klasse A1 ohne Prüfung zu fahren
Rechtliches
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren. Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen.
Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nur im Inland geführt werden.
Klasse A als Alternative
Lieber gleich den unbeschränkte Motorradführerschein Klasse A zu machen hat Vorteile:
- Du darfst im Ausland fahren.
- Du kannst ohne erneute Ausbildung Zweiräder aller Größen und Stärken fahren.
Viele unserer ehemaligen Klasse A1/ B196 Fahrschüler*innen haben nach einiger Zeit den Wunsch größere Motorräder zu fahren und entscheiden sich dann doch noch für Klasse A.
Deine Voraussetzung
- Mindestalter 25 Jahre
- Besitz Führerschein Klasse B ununterbrochen seit mindestens 5 Jahren
- Sichere Fahrerausstattung
- Theoretische und praktische Fahrerschulung deren erfolgreicher Abschluss von deinem Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt wurden muss
- Keine theoretische oder praktische Prüfung
- Nach der Fahrerschulung musst du den Antrag Fahrerlaubnis stellen
Dein Fahrzeug
Beschränkung
- Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
Sitzhöhe
Um eine sichere Ausbildung zu gewährleisten müssen unsere Fahrschüler/innen mindestens mit beiden Fußballen die Straße erreichen.
Für einen sicheren Stand auf der Straße ist nicht nur die Körpergröße und Sitzhöhe des Motorrads verantwortlich, sondern auch die Sitzbreite, die Beinlänge und der Oberschenkelumfang.
Vereinbare eine individuelle Sitzprobe in der Fahrschule um dein geeignetes Ausbildungsmotorrad zu finden.
Ausbildungsfahrzeuge
Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf aktuellen Modellen. Eine professionelle Wartung unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.
Unter Standorte findest du folgende Ausbildungsfahrzeuge, die in der jeweiligen Fahrschule angeboten werden.
- Honda CB 125R ABS
- KTM 125 Duke ABS
Mindestanforderungen Ausbildungsfahrzeug
- Mindesthubraum 115 ccm
- Mindestgeschwindigkeit 90 km/h
Eigenes Fahrzeug
Du kannst auch dein eigenes Motorrad/Roller zur Ausbildung verwenden. Es muss die Mindestanforderungen erfüllen und du benötigst eine Bestätigung deiner Versicherung. Diese wird in der Regel immer erteilt.
Theorieunterricht
Benötigte Anzahl:
- 4 Theorieeinheiten à 90 Min Klasse A
Weitere Infos bei Theoretische Ausbildung
Deine Fahrstunde
Die praktische Fahrerschulung dauert insgesamt 450 Minuten (5 Fahrtermina à 90 Min.)
Deine zu fahrenden Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsfahrten und Sonderfahrten.
Dein Fahrlehrer begleitet dich mit Funk und eigenem Motorrad.
Je nach Ausbildungsstand fährt er vor oder hinter dir.
Nach Abschluss deiner Ausbildung erstellt dein Fahrlehrer eine Dokumentation deiner Fahrkompetenz.
Weitere Infos bei Praktische Ausbildung.
Übungsfahrt
Die ersten Übungsfahrten finden auf einem Übungsplatz statt. Der Übungsplatz befindet sich in der Nähe der Fahrschule.
In den Übungsfahrten trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren in der Stadt.
Die Dauer ist gesetzlich vorgegeben.
- 360 Minuten Übungsfahrten (4 Fahrtermine à 90 Min.)
Sonderfahrt
In den Sonderfahrten trainierst du das Fahren auf der Landstraße und auf der Autobahn.
Die Dauer ist gesetzlich vorgegeben.
- 45 Minuten Landstraße
- 45 Minuten Autobahn