Klasse BE
Der große Anhängerführerschein
Rechtliches
Erweiterung auf Klasse BE (Anhänger) bei Vorbesitz Klasse B197:
Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erlangt hat, erhält bei Erweiterung der Fahrerlaubnis für die aufbauende Klasse BE, C oder D eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern die Prüfung für die Klasse BE, C, D mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wird.
Die Ausbildung und Prüfung der Klasse BE, C oder D findet mittlerweile bei fast allen Fahrschulen immer auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt.
Somit hat man eine Automatikbeschränkung bei der Klasse BE, C oder D.
-> Es darf ein Anhänger dann nur mit einem Auto mit Automatikgetriebe gezogen werden.
Diese Automatikbeschränkung könnte man entfernen lassen, wenn man in einer erneuten praktischen Prüfung für die Klasse B seine Schaltkompetenz nachweist.
Für diese kurze Ausbildung sind keine Sonderfahrten, kein Theorieunterricht und keine theoretische Prüfung vorgeschrieben.
Erweiterung auf Klasse BE (Anhänger) bei Vorbesitz Klasse B:
Wer die Klasse B erlangt hat, erhält bei Erweiterung der Fahrerlaubnis für die aufbauende Klasse BE, C oder D keine Automatikbeschränkung, auch wenn die Prüfung der Klasse BE, C oder D mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde, da die Kompetenz zur Schaltfähigkeit bereits bei der Prüfung der Klasse B nachgewiesen wurde.
-> Es darf ein Anhänger mit einem Auto mit Automatikgetriebe und mit einem Auto mit Handschaltgetriebe gezogen werden.
Deine Voraussetzung
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre -> Aushändigung Führerschein Mindestalter 18 Jahre
- Fahrerlaubnis Klasse B / B78 / B197
- Antrag Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde
- Praktische Ausbildung
- Praktische Prüfung
Dein Fahrzeug
Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf top ausgestatteten Fahrzeugen aktuellster Modelle. Eine professionelle Wartung und Sauberkeit unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.
Deine Ausbildung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt.
Fahrzeugkombination aus:
- einem Kraftfahrzeug mit max 3500 kg zulässiger Gesamtmasse und
- einem Anhänger bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
Unter Standorte findest du die Ausbildungsfahrzeuge, die am jeweiligen Standort angeboten werden.
Deine Fahrstunde
Deine zu fahrenden Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsfahrten und Sonderfahrten.
Übungsfahrt
In den Übungsfahrten trainierst du das An-und Abkoppeln, die Grundfahraufgabe (Rückwärtsfahren um eine Ecke nach Links) und das Fahren innerhalb der Stadt.
Diese Anzahl ist je nach Fahrschüler variabel. Eine gesetzliche Mindestanzahl ist nicht vorgegeben.
Sonderfahrt
In den Sonderfahrten (auch gesetzliche Pflichtstunden genannt) trainierst du nur das Fahren außerhalb der Stadt auf der Landstraße, Autobahn und Dämmerung.
Diese Dauer ist gesetzlich vorgegeben.
- 135 Minuten Landstraße
- 45 Minuten Autobahn
- 45 Minuten bei Dämmerung