Klasse A2
Der beschränkte Motorradführerschein
Deine Voraussetzung
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre bei direktem Zugang -> Aushändigung Führerschein Mindestalter 18 Jahre
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre bei Vorbesitz Klasse A1 von mind. 2 Jahren -> Aushändigung Führerschein Mindestalter 18 Jahre. Gehe zu Aufstieg auf Klasse A2 oder A
- Antrag Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde
- Sichere Fahrerausstattung
- Gute Konzentrationsfähigkeit und Koordination, schnelle Auffassungsgabe
- Theoretische Ausbildung und Prüfung
- Praktische Ausbildung und Prüfung
Theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung nicht erforderlich bei Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren.
Dein Fahrzeug
Krafträder mit
- Motorleistung bis 35 kW (48 PS) und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
- die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
Sitzhöhe
Um eine sichere Ausbildung zu gewährleisten müssen unsere Fahrschüler/innen mindestens mit beiden Fußballen die Straße erreichen.
Für einen sicheren Stand auf der Straße ist nicht nur die Körpergröße und Sitzhöhe des Motorrads verantwortlich, sondern auch die Sitzbreite, die Beinlänge und der Oberschenkelumfang.
Vereinbare eine individuelle Sitzprobe in der Fahrschule um dein geeignetes Ausbildungsmotorrad zu finden.
Ausbildungsfahrzeuge
Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf aktuellen Modellen. Eine professionelle Wartung unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.
Unter Standorte findest du folgende Ausbildungsfahrzeuge, die in der jeweiligen Fahrschule angeboten werden.
- Honda NC 700 ABS
- Honda CB 500F ABS
- Yamaha MT07 ABS
Mindestanforderungen Ausbildungsfahrzeug
- Mindesthubraum 395 ccm
- Motorleistung mindestens 20kW und max. 35kW
- Verhältnis Leistung zu Gewicht mindestens (bei Elektromotor) 0,15 kW /kg
Fahrschule Rausch bietet, anhand dieser Merkmal die niedrigsten und leichtesten Ausbildungsmotorräder, die aktuell verfügbar sind:
z.b. Yamaha MT07 für Personen mit einer Körpergröße von mind. 1,61 m. Fahrwerk tiefer gelegt, schmale und niedrige Sitzbank, Sitzhöhe 75 cm, Gewicht 180 kg fahrbereit.
Eigenes Fahrzeug
Du kannst auch dein eigenes Motorrad/Roller zur Ausbildung verwenden. Es muss die Minestanforderungen erfüllen und du benötigst eine Bestätigung deiner Versicherung. Diese wird in der Regel immer erteilt.
Dein Theorieunterricht
Benötigte Anzahl bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
- 10 Theorieeinheiten à 90 Min Klasse A
Wir empfehlen dir nur die 10 Einheiten „Theorieunterricht (Klasse A)“ zu besuchen. Das ist für Motorradfahrer wesentlich wichtiger und interessanter als das Grundwissen, das du aber auch besuchen dürftest.
Benötigte Anzahl bei keinem Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
- 12 Theorieeinheiten à 90 Min Grundwissen
- 4 Theorieeinheiten à 90 Min Klasse A
Bei Vorbesitz Klasse A1 oder 1b (oder Klasse 3 erteilt vor 1.4.1980) seit mindestens 2 Jahren:
- Theoretischer Unterricht und eine theoretische Prüfung ist nicht vorgeschrieben
Weitere Infos bei Theoretische Ausbildung
Deine Fahrstunde
Deine zu fahrenden Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsfahrten und Sonderfahrten.
Dein Fahrlehrer begleitet dich mit Funk und eigenem Motorrad.
Je nach Ausbildungsstand fährt er vor oder hinter dir.
Weitere Infos bei Praktische Ausbildung
Übungsfahrt
Die ersten Übungsfahrten finden auf einem Übungsplatz statt. Der Übungsplatz befindet sich in der Nähe der Fahrschule.
In den Übungsfahrten trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren in der Stadt.
Diese Anzahl ist je nach Fahrschüler variabel. Eine gesetzliche Mindestanzahl ist nicht vorgegeben.
Sonderfahrt
In den Sonderfahrten (auch gesetzliche Pflichtstunden genannt) trainierst du nur das Fahren außerhalb der Stadt.
Bei Ersterwerb einer Motorradklasse:
- 5 Fahrstunden (à 45 Minuten) Überlandfahrt
- 4 Fahrstunden (à 45 Minuten) Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden (à 45 Minuten) Dämmerungsfahrt
Bei Vorbesitz Klasse A1 kürzer als 2 Jahre:
- 3 Fahrstunden (à 45 Minuten) Überlandfahrt
- 2 Fahrstunden (à 45 Minuten) Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunden (à 45 Minuten) Dämmerungsfahrt
Bei Vorbesitz Klasse A1 oder 1b seit mindestens 2 Jahren (oder Klasse 3 erteilt vor 1.4.1980):
- Keine Sonderfahrten nötig