Klasse AM
Der Führerschein für Kleinkrafträder (Roller)
Deine Voraussetzung
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 14,5 Jahre -> Aushändigung Führerschein Mindestalter 15 Jahre
- Die Ausbildung kann auschließlich auf deinem eigenen Fahrzeug stattfinden. Du benötigst vorab eine Bestätigung deiner Versicherung, das du dieses Fahrzeug für die Ausbildung verwenden darfst. Diese Bestätigung wird in der Regel immer erteilt.
- Antrag Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde
- Sichere Fahrerausstattung
- Gute Konzentrationsfähigkeit und Koordination, schnelle Auffassungsgabe
- Theoretische Ausbildung und Prüfung
- Praktische Ausbildung und Prüfung
Dein Fahrzeug
Kleinkrafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotor)
- 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb)
- 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
Sitzhöhe
Um eine sichere Ausbildung zu gewährleisten müssen unsere Fahrschüler/innen mindestens mit beiden Fußballen die Straße erreichen.
Für einen sicheren Stand auf der Straße ist nicht nur die Körpergröße und Sitzhöhe des Motorrads verantwortlich, sondern auch die Sitzbreite, die Beinlänge und der Oberschenkelumfang.
Ausbildungsfahrzeug
Die Ausbildung kann auschließlich auf deinem eigenen Fahrzeug stattfinden. Du benötigst vorab eine Bestätigung deiner Versicherung, das du dieses Fahrzeug für die Ausbildung verwenden darfst. Diese Bestätigung wird in der Regel immer erteilt.
Mindestanforderungen Ausbildungsfahrzeug
- Mindestgeschwindigkeit 40 km/h
Dein Theorieunterricht
Benötigte Anzahl bei keinem Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
- 12 Theorieeinheiten à 90 Min Grundwissen
- 2 Theorieeinheiten à 90 Min Klasse A
Weitere Infos bei Theoretische Ausbildung
Deine Fahrstunde
Dein Fahrlehrer begleitet dich mit Funk und eigenem Motorrad.
Je nach Ausbildungsstand fährt er vor oder hinter dir.
Weitere Infos bei Praktische Ausbildung
Übungsfahrt
Die ersten Übungsfahrten finden auf einem Übungsplatz statt. Der Übungsplatz befindet sich in der Nähe der Fahrschule.
In den Übungsfahrten trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren in der Stadt.
Diese Anzahl ist je nach Fahrschüler variabel. Eine gesetzliche Mindestanzahl ist nicht vorgegeben.