Umschreibung ausländischer Führerschein
Der deutsche Autoführerschein für Expats und Zuwanderer
Infos nicht gültig für eine EU-Fahrerlaubnis
Recht
Deine Fahrberechtigung mit deiner ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine) erlischt bereits 6 Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland. Damit du danach noch weiter in Deutschland fahren darfst, musst du deinen ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.
Rechtsgrundlage Gesetz Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis
Unterschiede deiner möglichen Führerscheinklassen
Falls du eine praktische Prüfung ablegen musst, hast du die Wahl zwischen folgenden 3 Führerscheinklassen.
Klasse B mit Schlüsselzahl 78 (B78)
- Nach erfolgreicher Prüfung darfst du nur Autos mit Automatikgetriebe fahren.
- Individuelle Anzahl an Fahrstunden (Fahrtermine) auf einem Auto mit Automatikgetriebe.
- Praktische Prüfung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt.
Klasse B mit Schlüsselzahl 197 (B197)
- Nach erfolgreicher Prüfung darfst du Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe fahren.
- 5 Fahrtermine (à 90 Minuten) auf einem Auto mit Handschaltgetriebe vorgeschrieben.
- Testfahrt (à 30 Minuten) auf einem Auto mit Handschaltgetriebe vorgeschrieben. Die Testfahrt ist nicht die offizielle praktische Prüfung.
- Individuelle Anzahl an Fahrstunden (Fahrtermine) auf einem Auto mit Automatikgetriebe.
- Praktische Prüfung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt.
Klasse B
- Nach erfolgreicher Prüfung darfst du Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe fahren.
- Individuelle Anzahl an Fahrstunden (Fahrtermine) auf einem Auto mit Handschaltgetriebe statt.
- Praktische Prüfung findet auf einem Auto mit Handschaltgetriebe statt.
Deine Probezeit
Ob du in Deutschland eine Probezeit hast, hängt davon ab wie lange du deine ausländische Fahrerlaubnis bereits besitzt:
- Ausländische Fahrerlaubnis länger als 2 Jahre -> keine Probezeit in Deutschland
- Ausländische Fahrerlaubnis kürzer als 2 Jahre -> Probezeit in Deutschland ist so lange das du deine Fahrerlaubnis (ausländische + deutsche Fahrerlaubnis) insgesamt 2 Jahre lang besitzt.
Deine Voraussetzung
- Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre -> Aushändigung Führerschein Mindestalter 18 Jahre
- Ausländischer Führerschein muss in Deutschland von der Fahrerlaubnisbehörde anerkannt sein:
1. Dein ausländischer Führerschein muss aktuell gültig sein.
2. Du hattest zum Zeitpunkt der Erteilung deiner ausländischen Fahrerlaubnis deinen Wohnsitz länger als 6 Monate im Ausstellungsland gehabt.
3. Du hattest zum Zeitpunkt der Erteilung deiner ausländischen Fahrerlaubnis keinen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland.
4. Falls du deine ausländische Fahrerlaubnis verlängert hast, durftest du zum Zeitpunkt der Verlängerung keinen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben. Dabei ist in der Regel das Ausstellungsdatum auf dem Führerschein entscheident.
- Antrag Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde
- Ob du eine theoretische- und/oder praktische Prüfung ablegen musst, erfährst du auf der Staatenliste der Führerscheinstelle München oder bei unserer Kundenbetreuung.
- Ob eine Umschreibung deiner ausländischen Fahrerlaubnis möglich ist, entscheidet nur die Fahrerlaubnisbehörde (Kreisverwaltungsreferat München).
Dein Fahrzeug
Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf top ausgestatteten Fahrzeugen aktuellster Modelle. Eine professionelle Wartung und Sauberkeit unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.
Unter Standorte findest du folgende Ausbildungsfahrzeuge, die in der jeweiligen Fahrschule angeboten werden.
Kraftfahrzeuge der Klasse B:
- bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
- auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
- mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger max. 3500 kg beträgt
Dein Theorieunterricht
Theoretischer Unterricht ist nicht vorgeschrieben.
Du darfst aber trotzdem gerne kostenlos daran teilnehmen.
Deine Fahrstunde
Deine zu fahrenden Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsfahrten und Sonderfahrten.
Weitere Infos bei Praktische Ausbildung
Übungsfahrt
In den Übungsfahrten trainierst du die Grundfahraufgaben (Parken, Gefahrenbremsung, Umkehren) und das Fahren innerhalb der Stadt mit allen Verkehrsregeln und Situationen.
Diese Anzahl ist je nach Fahrschüler variabel.
Eine gesetzliche Mindestanzahl ist nicht vorgegeben.
Damit dir dein Fahrlehrer alle prüfungsrelevanten Verkehrsregeln zeigen kann, empfehlen wir folgende Anzahl an Fahrterminen:
- Ca. 5 Termine à 90 Minuten wenn du bereits viel Erfahrung beim Fahren in einer deutschen Großstadt und auf deutschen Autobahnen hast.
- Ca. 10 Termine à 90 Minuten wenn du keine Erfahrung beim Fahren in einer deutschen Großstadt und auf deutschen Autobahnen hast.
Sonderfahrt
Sonderfahrten sind nicht vorgeschrieben.
In der Sonderfahrt trainierst du das Fahren außerhalb der Stadt auf der Autobahn.
In der Prüfung wird auch auf die Autobahn gefahren.
Daher empfehlen wir ca. 1 Sonderfahrt zu fahren.